KFZ- Versicherung jetzt prüfen ! Die KFZ- Versicherung ist meist zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. D.h. spätestens zum 30. November sollte man sich entschieden haben ob man den Kfz-Versicherer wechselt, denn die Kündigung muss spätestens zu diesem Zeitpunkt dem Versicherer vorliegen.
Wer zum 01.01. in eine günstigere Autoversicherung wechseln will, für den war der 30.11. die letzte Chance für eine ordentliche Kündigung. Aber es gibt das Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie auch jetzt noch wechseln und viel Geld sparen können.
Prüfen Sie umgehend, ob Sie Post von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten haben: Hat Ihre Versicherung den Tarifbeitrag erhöht? Haben Änderungen in den Vertragsbedingungen zu einer Erhöhung der Prämie geführt? Wurde Ihr Wagen in eine andere Typ- bzw. Regionalklasse eingestuft und Sie müssen deshalb einen höheren Beitrag zahlen?
Trifft einer dieser drei Fälle zu, so haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Neben dem Sonderkündigungsrecht bei Tarifbeitragserhöhung bietet sich Autofahrern noch eine weitere Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung: Ein Fahrzeugwechsel oder die Neuzulassung eines neuen oder gebrauchten Wagens auf den Namen des Versicherten berechtigen zu einer fristlosen Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung.
Mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie mehrere hundert Euroi m Jahr sparen. Zahlen Sie nicht mehr als nötig.
Ein Wechsel kann lohnen, denn jährlich ändern sich die Konditionen der Anbieter.Auch ich ermittele Ihnen unabhängig und kostenlos von den Gesellschaften die Beiträge.
|
|
|