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09. Hausverwaltungen

S C H A F F E ,   S C H A F F E   H Ä U S L E   B A U E N ! 

Sie haben es geschafft!
Nun heißt es Sachwert zu sichern und gewinnbringend aus zu bauen.

Die eigene selbstgenutzte Immobilie ist zum Teil Luxus, zum Anderen sinken im Alter die monatlichen Belastungen auf das Wohngeld und ist so viel günstiger als Miete zu zahlen, also „Mehr Rente“.

Geschickter ist es natürlich sich vom Mieter die Immobilien bezahlen zu lassen. Immobilien sind im Langzeitvergleich mit Aktien die Gewinner. Aber sie müssen verwaltet und gewartet werden, um jederzeit einen entsprechenden Wiederverkauf zu erzielen. Die Mieten müssen entsprechend den Möglichkeiten gesteigert und die Kosten gesenkt werden. Das macht Arbeit und kostet viel Zeit. - Zeit ist Geld -

Seit über sieben Jahren habe ich mich auch auf die WEG Verwaltung und Mietverwaltung spezialisiert. In Zeiten steigender Kosten ist es gelungen die Betriebskosten (die zweite Miete) ziemlich konstant zu halten. Die Instandhaltung so zu veranlassen, das ein gepflegtes Gesamtbild Mietern und Eigentümern zum – „gerne hier wohnen„ veranlasst. Das bedeutet kein langer Mietausfall und beim Verkauf marktgerechte Preise. Zufriedene Immobilienbesitzer. Wann können Sie den Verwaltervertrag wechseln?

Bevor wir darüber reden, mailen Sie Ihre Vorstellungen,

mailto:mehrrente@aol.com oder rufen Sie kurz an, Tel. 030-765 03 666.


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L E I S T U N G E N   D E R   H A U S V E R W A L T U N G 

Leistungen der Hausverwaltung

Die wichtigsten Leistungen eines Hausverwalters leicht erklärt
Gesetzliche Grundlagen
Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage. Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.
Grundleistungen
Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sein.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen. z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumassnahmen etc.
Honorar
Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietenverwaltung sind Sätze von 3,5 bis 8 Prozent der Bruttomiete üblich. In der Wohnungseigentumsverwaltung hängt die Verwaltervergütung nicht von der Miete, sondern von der Größe der Wohnanlage ab. Ein Muster für eine Preisliste ist unter http://www.verwaltersuche.de/preise.htm zu finden.
Termine
Als Grundleistungen der Verwaltung sollten folgende Termine eingehalten werden: - Jahresabrechnung für den Hausbesitzer bei Mietenverwaltung bis 31.3. des Folgejahres - Jahresabrechnung für Wohnungseigentumsanlagen bis 30.6. des Folgejahres .
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